Für alle neu aufzunehmenden Bewohner oder Bewohnerinnen, die nicht zu den Selbstzahlern gehören, gilt jedoch, dass zumindest eine Beantragung der Pflegestufe erfolgt bzw. eine Einstufung vorhanden sein sollte.
Im Bereich der Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege bezahlt die entsprechende Pflegeversicherung einen Anteil von jährlich maximal 1.510 Euro. Der/die Bewohner/in kommt lediglich für die Bezahlung für Unterkunft, Verpflegung und Investivkosten auf. Darüber hinaus übernimmt der Landkreis Northeim den Investitionskostenanteil (nur bei Niedersachsen der Fall).
Im Bereich der vollstationären Pflege ist das Heimentgelt nach Pflegestufen gestaffelt, von dem die entsprechende Pflegeversicherung gemäß den gewährleisteten Pflegestufen ihren Anteil trägt. Die verbleibende Differenz trägt der/die Bewohner/in. Hierzu besteht jedoch die Möglichkeit, die Heimrestkosten beim Sozialamt zu beantragen.
Wir leiten nach Möglichkeiten Formalien ein, damit unseren Bewohner/innen keine finanziellen oder auch rechtlichen Nachteile entstehen.
Eigenanteil Langzeitpflege Stufe 1: 915,66 Euro/Monat
Eigenanteil Langzeitpflege Stufe 2: 930,40 Euro/Monat
Eigenanteil Langzeitpflege Stufe 3: 1.100,95 Euro/Monat
Berechnung erfolgt nach Jahresschnitt von 30,42 Pflegetagen.
Wobei die Pflegekassen
in Stufe 1 : 1.023,-- Euro/Monat
in Stufe 2 : 1.279,-- Euro/Monat
in Stufe 3: 1.510,-- Euro/Monat
übernehmen.
Die Tagessätze liegen zur Zeit
in Stufe 1 bei 63,73 Euro
in Stufe 2 bei 72,63 Euro und
in Stufe 3 bei 85,86 Euro.
Bei Kurzzeitpflege von max. 28 Tagen/Kalenderjahr haben Sie einen täglichen Eigenanteil von 31,93 Euro zu zahlen.