Für alle neu aufzunehmenden Bewohner oder Bewohnerinnen, die nicht zu den Selbstzahlern gehören, gilt jedoch, dass zumindest eine Beantragung der Pflegestufe erfolgt bzw. eine Einstufung vorhanden sein sollte.
Im Bereich der Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege bezahlt die entsprechende Pflegeversicherung einen Anteil von jährlich maximal 1.612 Euro. Der/die Bewohner/in kommt lediglich für die Bezahlung für Unterkunft, Verpflegung und Investivkosten auf.
Im Bereich der vollstationären Pflege ist das Heimentgelt nach Pflegestufen gestaffelt, von dem die entsprechende Pflegeversicherung gemäß den gewährleisteten Pflegestufen ihren Anteil trägt. Die verbleibende Differenz trägt der/die Bewohner/in. Hierzu besteht jedoch die Möglichkeit, die Heimrestkosten beim Sozialamt zu beantragen.
Wir leiten nach Möglichkeiten Formalien ein, damit unseren Bewohner/innen keine finanziellen oder auch rechtlichen Nachteile entstehen.
Eigenanteil Langzeitpflege Stufe 1: 1023,72 Euro/Monat
Eigenanteil Langzeitpflege Stufe 2: 1020,25 Euro/Monat
Eigenanteil Langzeitpflege Stufe 3: 1178,42 Euro/Monat
Berechnung erfolgt nach Jahresschnitt von 30,42 Pflegetagen.
Wobei die Pflegekassen
in Stufe 1 : 1.064,– Euro/Monat
in Stufe 2 : 1.330,– Euro/Monat
in Stufe 3: 1.612,– Euro/Monat
übernehmen.
Die Tagessätze liegen zur Zeit
in Stufe 1 bei 68,63 Euro
in Stufe 2 bei 77,26 Euro
in Stufe 3 bei 91,73 Euro.
Bei Kurzzeitpflege von max. 28 Tagen/Kalenderjahr haben Sie einen täglichen Eigenanteil von 34,46 Euro zu zahlen.