Für alle neu aufzunehmenden Bewohner oder Bewohnerinnen, die nicht zu den Selbstzahlern gehören, gilt jedoch, dass zumindest eine Beantragung der Pflegegrade erfolgt bzw. eine Einstufung vorhanden sein sollte. Im Bereich der Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege bezahlt die entsprechende Pflegeversicherung einen Anteil von jährlich maximal 1.774 Euro. Der/die Bewohner/in kommt lediglich für die Bezahlung für Unterkunft, Verpflegung und Investivkosten auf. Im Bereich der vollstationären Pflege ist das Heimentgelt nach Pflegestufen gestaffelt, von dem die entsprechende Pflegeversicherung gemäß den gewährleisteten Pflegestufen ihren Anteil trägt. Die verbleibende Differenz trägt der/die Bewohner/in. Hierzu besteht jedoch die Möglichkeit, die Heimrestkosten beim Sozialamt zu beantragen. Wir leiten nach Möglichkeiten Formalien ein, damit unseren Bewohner/innen keine finanziellen oder auch rechtlichen Nachteile entstehen.
Heimentgelte bei vollstationären Pflege:
Unser monatlicher Eigenanteil beträgt 2.202,18 Euro. Je nach Aufenthaltsdauer bezuschusst diesen Ihre Pflegekasse prozentual.